Steuern sparen mit Handwerkerleistungen
Begünstigt ist der Privatkunde, der handwerkliche Leistungen in Anspruch nimmt, um seine selbst genutzte Wohnung oder sein selbst genutztes Haus als Eigentümer oder auch als Mieter zu renovieren, zu erhalten oder zu modernisieren.
Begünstig sind die Kosten für die Arbeitszeit des Handwerkers einschließlich der Fahrzeit. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reicht der Privatkunde die Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres mit dem Zahlungsnachweis beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgebend. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.
Begünstigte Handwerkerleistungen sind beispielsweise:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden eines Hauses
- Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen etc.
- Reparaturen oder Austausch von Fenstern und Türen
- Streichen, lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern und Rohren
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
- Modernisierung des Badezimmers
- Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Privatkunden (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC)
- Maßnahmen der Gartengestaltung und/oder Pflasterarbeiten auf dem Wohnungsgrundstück
- Kontrollaufwendungen (z.B. Gebühren für den Schornsteinfeger oder für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen)
- Handwerkliche Leistungen für Hausanschlüsse (z.B. Kabel für Strom oder Fernsehen), soweit die Aufwendungen die Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung betreffen.
Einen Informationsflyer mit weiteren detaillierten Informationen gibt es kostenlos hier zum Download: Flyer Steuerbonus
- Flyer Steuerbonus (611,7 KB)


