Unternehmenssteuerreform zum 01-01-2010
Aus der Sicht des ZDH geht es insbesondere um die Absenkung des gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsquorums des Finanzierungsanteils von Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter sowie die Anhebung des sofort abzugsfähigen Betrags für geringwertige Wirtschaftsgüter von 150,00 Euro auf 410,00 Euro.
Auch die Milderung der so genannten Zinsschrankenregelung, d. h. des Zinsbetrages, der nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen ist sowie die "Sanierungsklausel" bei so genannten Mantelkäufen (Stichwort: Nutzung der Verlustvorträge beim Erwerb eines Betriebes), sind zumindest in Teilbereichen für Handwerksbetriebe relevant.
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